Fachkompetenz erweitern und vertiefen.
PräsenzKurse zur Berufspädagogik
gem. § 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung
Berufs-
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Anerkannt nach dem NBildUG
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Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
Edward Benjamin Britten (1913 - 1976)
Auch als Fachkraft für Leitungsaufgaben (FLP) sollten Sie sich selbst auf dem neuesten Stand halten und unsere modularen Kurse (8-24 UStd.) der Berufspädagogik nutzen, wenn Sie ausbilden möchten.
An der jährlichen Pflichtfortbildung soll teilnehmen, wer die Befähigung zum/zur Praxisanleiter:in gem. § 4 Praxisanleitung (3) der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) nachweisen kann und aufrecht erhalten möchte.
Selbstverständlich sind auch alle Interessierten mit folgenden Berufsbezeichnungen herzlich eingeladen daran teilzunehmen:
An der jährlichen Pflichtfortbildung soll teilnehmen, wer die Befähigung zum/zur Praxisanleiter:in gem. § 4 Praxisanleitung (3) der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) nachweisen kann und aufrecht erhalten möchte.
Selbstverständlich sind auch alle Interessierten mit folgenden Berufsbezeichnungen herzlich eingeladen daran teilzunehmen:
- Altenpfleger (m/w/d)
- Krankenschwester (m/w/d)
- Kinderkrankenschwester (m/w/d)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)
- Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d)
- Hebamme / Entbindungspfleger (m/w/d)
- Heilerziehungspfleger (m/w/d)